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Frankreich: Google muss sich entschuldigen

Der Suchmaschinenriese Google muss eine erneute Schlappe hinnehmen: Aufgrund von Datenschutzvergehen hat die französische Datenschutzbehörde das Unternehmen zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch damit nicht genug: Google muss zudem ein Schuldeingeständnis auf der französischen Startseite veröffentlichen – ein weithin sichtbarer Pranger.

Frankreich stellt Google an den Pranger

Schon im letzten Jahr ist Google aufgrund seiner veränderten Datenschutzbestimmungen ins Visier europäischer Datenschützer geraten. Das Landgericht Berlin hatte 25 Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen für rechtswidrig erklärt, die niederländische Datenschutzbehörde Datenschutzbehörde College Bescherming Persoonsgegevens legte ebenfalls Klage ein. Genauso die französische Behörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) , die Anfang 2014 eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro verhängte – plus die Aufforderung, eine „Mea culpa“-Box auf der französischen Google-Startseite einzubinden.

Europäische Datenschützer machen gegen das Unternehmen mobil

Google versuchte noch am Freitag, die Einbindung der Box durch das oberste Gericht in Paris aussetzen zu lassen, scheiterte mit diesem Versuch allerdings anscheinend – an diesem Wochenende war die Box bereits auf der Startseite der Suchmaschine zu sehen. Dabei hätte Google sogar eine höhere Geldstrafe in Kauf genommen, um der peinlichen Bloßstellung zu entgehen. Die 150.000 Euro Bußgeld sind vermutlich nur Peanuts für das Milliardenschwere Unternehmen und erscheinen auch im Vergleich zu den 900.000 Euro Strafe, die Google Ende letzten Jahres an die spanischen Datenschutzbehörden zahlen musste, geradezu wenig. Der Imageverlust durch den öffentlichen Pranger dürfte das Unternehmen weit schwerer treffen.

Die Kritik der Datenschützer richtet sich gegen die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen von 2012. Dem Unternehmen ermöglichen die veränderten Bestimmungen, Daten aus verschiedenen Diensten zu sammeln, zu kombinieren und weiterzuverwenden. Google hält daran fest, dass diese Bestimmungen rechtmäßig sind, Änderungen wurden daher noch nicht durchgeführt.